Teil 1: AGB — Generelle AGB
1. Anwendungsbereich und Geltung
- Dieser 1. Teil der AGB regelt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Whilepress, welche übergreifend für die AGBDL, die AGBSL und die AGBWL gelten.
- Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Bestimmungen, oder ähnliches und akzeptiert vollumfänglich die vorliegenden AGB. Die Verwendung von eigenen Bestellscheinen durch den Kunden hat auf die vorliegende Bestimmung keinen Einfluss, unabhängig abweichender Bestimmungen auf besagtem Bestellschein. Abweichungen von den vorliegenden AGB sind für die Whilepress nur verbindlich, wenn sie von ihr ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für diese Schriftlichkeitsvorbehaltsklausel. Änderungen dieser AGB durch die Whilepress sind jederzeit möglich, die neue Fassung der AGB gilt für alle nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossenen Verträge.
- Die Whilepress unterbreitet dem Kunden die AGB spätestens zusammen mit dem Angebot und der Honorarordnung Whilepress. Die AGB und die Honorarordnung Whilepress gelten mit der Unterzeichnung des Einzelvertrags oder mit der Unterzeichnung des Angebots (Bestellung) durch den Kunden als angenommen und werden integrierter Bestandteil des Vertrags zwischen Whilepress und dem Kunden.
- Abweichungen von den AGB sind im Angebot ausdrücklich als solche zu bezeichnen und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Erwähnung in der Vertragsurkunde. Weicht eine einseitige Bestellung von diesen AGB ab, erhalten die Abweichungen erst mit der rechtsgültigen Unterzeichnung durch beide Parteien Gültigkeit.
2. Angebot und Vertragsschluss
- Ein Vertrag zwischen der Whilepress und dem Kunden kommt durch Annahme eines von der Whilepress unterbreiteten Angebots, Erbringung von Leistung durch die Whilepress für den Kunden oder Nutzung eines Produkts und/oder einer Leistung der Whilepress durch den Kunden zustande. Vorbehalten bleibt Ziffer 1.2.3 hiernach.
- Soweit nicht anders angegeben, sind Angebote der Whilepress während 10 Arbeitstagen gültig. Vorbehalten bleibt Ziffer 1.2.3 hiernach.
- Erfolgt eine Kundenbestellung über den Bestellmodus auf der Homepage der Whilepress (Onlineshop), so gilt diese Bestellung als Antrag und ist bis zur Annahme bzw. Nichtannahme durch die Whilepress verbindlich. Die auf der Homepage und im Onlineshop der Whilepress aufgeschalteten Angebote sind für die Whilepress freibleibend und unverbindlich.
3. Leistungen und Mitwirkungspflichten
- Die Leistungspflicht der Whilepress ergibt sich aus den Verträgen mit den Kunden. Nicht explizit vereinbarte Leistungen sind im Leistungsumfang nicht enthalten und werden separat nach Aufwand verrechnet. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen (Abbildungen, Prospekte, Informationsschreiben, etc.) sind nur relevant, wenn sie von Whilepress ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Whilepress ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen Subunternehmer und Hilfspersonen beizuziehen.
- Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für die Whilepress unentgeltlich erbracht werden. Der Kunde gibt der Whilepress rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Angaben und Informationen bekannt. Er stellt der Whilepress die erforderlichen Räumlichkeiten und Maschinen sowie kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Falls die Whilepress nicht ausdrücklich mit der Datensicherung (Backup, etc.) beauftragt wurde, liegt diese in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten oder notwendigen Weise, so mahnt die Whilepress den Kunden ab. Die aus der Verletzung der Mitwirkungspflicht entstehenden Folgen (Verzögerungen, Mehraufwände, etc.) sind vom Kunden zu tragen.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte der Whilepress sachgerecht zu nutzen und die Erfüllung behördlicher und gesetzlicher Auflagen sicherzustellen. Soweit nicht explizit schriftlich anders vereinbart, ist er für die Hard- und Softwarekomponenten (inkl. Programme, Lizenzierung, Konfiguration, etc.) auf seinen Endgeräten selbst verantwortlich. Whilepress übernimmt keine Garantie, dass die Produkte und Leistungen auf technisch mangelhaft ausgestatteten Endgeräten des Kunden funktionieren.
4. Schutzrechte
- Die Whilepress leistet Gewähr dafür, dass sie mit ihrem Angebot und ihren Leistungen keine in der Schweiz anerkannten Schutzrechte Dritter verletzt. Wird Kunden in Erfüllung des Auftrags die Nutzung von immateriellen Rechten eingeräumt, verbleibt das Eigentum an diesen immateriellen Rechten bei der Whilepress oder bei Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert die Whilepress, dass sie über die erforderlichen Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt.
- Wird eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten eingereicht oder eine vorsorgliche Massnahme beantragt, so kann die Whilepress nach ihrer Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Software frei von jeder Haftung wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten zu benutzen oder die Software anpassen bzw. durch eine andere ersetzen, welche die wesentlichen vertraglichen Anforderungen erfüllt oder sie wird schadenersatzpflichtig.
5. Vergütung
- Alle Preise verstehen sich mangels anderweitiger Vereinbarung netto, exkl. MWST, ohne Reisespesen sowie ohne Verpackung/Porto/Versand- und Versicherungskosten und in Schweizer Franken. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und anderer Bewilligungen gehen zu Lasten des Kunden. Ebenso hat der Kunde alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, etc. zu tragen.
- Für zusätzliche Leistungen sind die üblichen Preise der Whilepress geschuldet.
- Erhöht sich der Preis nach Vertragsabschlusses aufgrund einer Änderung der Berechnungsgrundlage (Preiserhöhung bei Hersteller/Lieferant, Änderung Wechselkurse, etc.), unterliegt dieser dem entsprechenden Aufschlag. Eine angemessene Preiserhöhung erfolgt insbesondere, wenn Art und Umfang der vereinbarten Lieferung oder Leistung eine Änderung erfahren haben, weil die vom Kunden gelieferten Angaben und Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprachen oder unvollständig waren; wenn Mehrlieferungen an Arbeit und Produkten, die in der Offerte oder Auftragsbestätigung nicht aufgeführt sind, anfallen; oder wenn aufgrund der Verletzung einer erforderlichen Mitwirkungshandlung gemäss Ziffer 1.3.4 hiervor bei der Whilepress Mehraufwände entstehen.
- Die in Preislisten (welche vom Kunden als Mindestpreise anerkannt werden), Drucksachen, Prospekten, etc. und im Internet (Homepage, Onlineshop, etc.) enthaltenden Angaben, Abbildungen, Massskizzen, usw. sind unverbindlich und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Abweichungen von bestellten Produkten und Leistungen (insbesondere betreffend Beschaffenheit, Abmessungen, sonstige Eigenschaften, etc.) bleiben vorbehalten.
- Zahlungen haben innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzüge zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, schuldet der Kunde einen Verzugszins von 5% p.A. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Rechnung werden ab der zweiten Mahnung für jede weitere Mahnung zusätzlich Mahngebühren von CHF 50.-- pro Mahnung fällig. Der Vertragsrücktritt, die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und/oder von Schadenersatz bleibt von der Whilepress vorbehalten. Die Whilepress ist ferner berechtigt, sämtliche Leistungen bestehender Verträge mit dem Kunden einzustellen oder zu sperren.
- Eine Verrechnung durch den Kunden ist nur mit von der Whilepress schriftlich anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen zulässig.
6. Geheimhaltung und Datenschutz
- Die Vertragspartner verpflichten sich zur Geheimhaltung von Tatsachen und Daten, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Diese Pflicht ist auch einbezogenen Dritten aufzuerlegen. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Daten vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflichten bestehen schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. nach der Erfüllung der vereinbarten Leistung. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.
- Die Whilepress darf die Tatsache und den wesentlichen Inhalt der Angebotsanfrage möglichen zu beauftragenden Dritten bekannt geben.
- Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Whilepress produktebezogene (Nutzungserfassungen, etc.) sowie personenbezogene Daten (Namen, Anschrift, E-Mailadresse, etc.) der Kunden gemäss den gesetzlichen Vorschriften bearbeitet, auswertet und soweit notwendig an ihre Hersteller/Lieferanten bzw. Leasinggeber übermittelt. Der Kunde ermächtigt Whilepress ausdrücklich zur Bearbeitung und Auswertung dieser Daten. Die Whilepress ist weiter explizit ermächtigt, dem Kunden Informationen (Marketing, etc.) an seine Post- und/oder E-Mailadresse zuzustellen, wofür der Kunde seine Einwilligung gibt. Die Datenschutzerklärung von Whilepress ist über whilepress.com abrufbar und ist integrierender Bestandteil dieser AGB sowie der Kundenvereinbarung.
- Geltende Datenschutzbestimmungen sind einzuhalten. Allenfalls sind darüber hinaus besondere Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen zu vereinbaren.
7. Abtretung, Übertragung und Verpfändung
- Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Diese Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert. Nicht als Dritte gelten die einzelnen Gesellschaften innerhalb eines Konzerns.
8. Vertragsbestandteile, Rangfolge, salvatorische Klausel
- Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen der einzelnen Vertragsbestandteile haben der Einzelvertrag und das entsprechende Angebot der Whilepress Vorrang vor den Bedingungen dieser AGB. Innerhalb der AGB haben die AGBDL, die AGBSL und die AGBWL (Teil 2-4) Vorrang vor den generellen AGB (Teil 1).
- Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB und alle Vertragsurkunden bedürfen der Schriftform. Die Schriftform kann nur schriftlich abbedungen werden.
- Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder einer Vertragsurkunde unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen AGB- und Vertragsbestimmungen im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Regelungszweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11.4.1980) werden wegbedungen.
- Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Whilepress und dem Kunden ist schweizerisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts anwendbar.
- Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus den Beziehungen zwischen Whilepress und dem Kunden ist Olten SO, soweit zwingendes Recht keine Ausnahme begründet. Whilepress ist jedoch berechtigt, ihre Forderungen auch am Geschäftssitz des Kunden geltend zu machen.